"Die lange Entstehungszeit ist dem Wohn- und Teilhabegesetz qualitativ nicht anzumerken. Das Ergebnis, dass die Landesregierung jetzt vorgelegt hat, ist also schlicht enttäuschend", so Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zur heutigen mündlichen Anhörung im Sozial- und Gesundheitsausschuss.
Das Gesetz, dass die Unterbringung von Behinderten und Pflegebedürftigen regelt, zeichne zudem eklatante Reglungslücken aus, bemängelte Koppe. "Egal ob es sich um die Frage der Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, den vollstationären oder teilstationären Reha-Einrichtungen, des Datenschutzes oder der Ausgestaltung der Mitbestimmung durch Bewohner handelt. Das Gesetz gleicht eher einem schnellbesohlten Schuh, als einem durchdachten Entwurf", so der Liberale weiter.
Auch werden die bereits in anderen Bundeländern hochumstrittenen und unklaren Tatbestandsmerkmale wie 'rechtliche oder tatsächliche Verbundenheit' einfach übernommen. Dies sei vor allem im Bezug auf den Einrichtungsträger der Pflege- und Betreuungsleistungen mit dem Eigentümer der Immobilie schwer verständlich. Bereits in anderen Bundesländern führte das zu zahlreichen Klagen. "Welche Verbundenheit ist denn gemeint? Eine Verbundenheit von Leistung oder eine juristische? " so Koppe. "Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass gerade moderne und neue Wohnformen - wie vom Bundesgesetzgeber und der Bevölkerung gewünscht - überhaupt nicht eingeführt werden können".
"Thüringen kocht erneut sein eigenes Süppchen, ohne die Fehler zu vermeiden die man andernorts bereits begangen hat. Dies ist nicht nur traurig, sondern - gerade in der Regelungen der Pflege - grob fahrlässig" so Koppe abschließend.