"Natürlich wäre eine eindeutige Ablehnung des Generalanwalts schöner gewesen, trotzdem bestätigt der Schlussantrag von Cruz Villalón, was die FDP in Deutschland konsequent seit Jahren vertritt", kommentiert der FDP-Innenpolitiker Dirk Bergner die Stellungnahme des Generalanwalts der Europäischen Gerichtshofes, Cruz Villalón, zur Vorratsdatenspeicherung. "Der Generalanwalt hat heute deutlich gemacht, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte verstößt. Das Grundrecht auf Privatsphäre und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden durch sie verletzt", so Bergner weiter.
Die FDP-Fraktion hat schon am 11. Dezember 2013 den Antrag "Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern" für das Dezember Plenum eingebracht. Durch das Gutachten sehen sich die Liberalen bestärkt in ihrer Ansicht. "Es wäre fatal, wenn Union und SPD nun weiterhin - wie im Koalitionsvertrag beabsichtigt - sehenden Auges den falschen Weg in eine Totalüberwachung weitergingen, die in Bereiche privatester Lebensgestaltung massiv eingreift und letztlich nur Scheinsicherheit bietet", so Bergner abschließend.