Die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses bezeichnete der Generalsekretär der FDP Thüringen, Patrick Kurth, als eine "Ausbreitung des Schnüffelstaates" und einen "Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung der Bürger". Ab dem 1. April 2005 hat jeder Polizeiposten, jedes Finanz-, Sozial-, Arbeits- und Bafög-Amt die Möglichkeit, ohne konkreten Verdacht die Stammdaten von Bankkonten zu durchleuchten. Insgesamt sind über 500 Millionen Konten betroffen. "Diese Maßnahme offenbart das Misstrauen des Staates gegen seine Bürger. Und sie erschüttert erheblich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.", so Kurth.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz gegen Steuerhinterziehung und die Erschleichung von Sozialleistungen vorgehen. Kurth entgegnete darauf, dass der Gesetzgeber selbst durch eine Unmenge an Gesetzen, Verordnungen, Ausnahmetatbeständen und Förderrichtlinien für immense Unsicherheit gesorgt habe. "Kein Mensch kann tatsächlich ermessen, ob er beim Ausfüllen der Formulare tatsächlich alle Vorschriften beachtet hat. Der Gesetzgeber versucht auf Kosten der Bürgerrechte eine Lücke zu schließen, die er selbst verursacht hat.", so der Generalsekretär.
Ausdrücklich wehrte sich Kurth gegen das Argument, dass niemand gegen Kontenabfrage sein könne, der nichts zu verbergen habe. "Mit dieser Begründung könnte auch das Briefgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung fallen und die grenzenlose Telefonüberwachung legitimiert werden. Die Frage stellt sich, wann an Beichtstühlen Abhörgeräte angebracht werden.", so Kurth.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat in den Deutschen Bundestag einen Antrag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses eingebracht. Danach soll die automatisierte Kontoabfrage nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit rückgängig gemacht werden soll. Parteichef Guido Westerwelle erklärte, dass bei einer Regierungsbeteiligung im Bund die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses ein koalitionsrelevantes Thema sei. Westerwelle wörtlich: "Die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses stellt jeden Bürger mit einem Konto bei jeder beliebigen Bank unter den Generalverdacht einer Straftat."
Das Bundesverfassungsgericht lehnte in der letzten Woche eine einstweilige Anordnung gegen das so genannte "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" ab. Das Hauptverfahren und damit eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht allerdings noch aus.