"Die Thüringer Verfassung ist die Grundlage der freiheitlichen Ordnung und des bürgerschaftlichen Zusammenlebens", sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Uwe Barth vor dem morgigen Festakt anlässlich ,20 Jahre Thüringer Verfassung‘. "Sie garantiert die Grundrechte, schützt den Bürger vor staatlicher Willkür und ist die in Buchstaben gegossene Umsetzung des Freiheitswillens, der im Herbst 89 das Ende des kommunistischen Regimes auf deutschem Boden herbeigeführt hat", so Barth.
Am 25. Oktober 1993 versammelten sich die Abgeordneten des Thüringer Landtags im Festsaal des Palas der Wartburg und stimmten mit einer Zweidrittelmehrheit für die Annahme der Verfassung. Für das endgültige Inkrafttreten bedurfte es eines Volksentscheids, bei dem am 16. Oktober 1994 70,13 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer für die neue Verfassung stimmten. In den 20 Jahren wurde die Verfassung nur viermal geändert. "Das ist ein gutes Zeichen. Eine Verfassung soll Werte und Normen setzen, die man nicht je nach Stimmung und Mehrheit ändern sollte", sagte Barth.
"Freiheit und Demokratie sind Werte, deren man sich auch jetzt täglich bewusst sein sollte", mahnt Barth. Bei allen politischen Entscheidungen sollte man abwägen, ob der Eingriff in die Freiheitsrechte gerechtfertigt, zulässig und verhältnismäßig ist oder ob man die Menschen selbst bestimmen lasse. "Freiheit stirbt zentimeterweise", zitiert Uwe Barth den Journalist und Autor Karl-Hermann Flach. Das Gebot der Wachsamkeit über die Freiheitsrechte sei deshalb aktueller denn je. Die gesamte Gesellschaft und insbesondere auch die Medien seien dazu aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. "Wir sollten uns bewusst machen, dass Freiheit nicht selbstverständlich ist. Es ist unsere Aufgabe, stets an die Wurzeln friedlichen Revolution zu erinnern, um das hohe Gut der Freiheit zu achten, zu schützen und zu bewahren", so Barth abschließend.