Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag bringt für die Landtagssitzung in der nächsten Woche erneut einen Gesetzentwurf zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Thüringer Landesverfassung ein. "Wir wollen die Ministerpräsidentin beim Wort nehmen und dem Parlament die Möglichkeit geben, wie die Kollegen in Sachsen, fraktionsübergreifend für ein Schuldenverbot zu stimmen", erklärte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth heute in Erfurt. "Wenn es der Koalition wirklich ernst damit ist, dann müsste sie unserem Entwurf zustimmen."
Im Haushalt 2013/2014 komme Thüringen zwar ohne neue Schulden aus, eine langfristige Verankerung des grundsätzlichen Verzichts auf neue Schulden in der Thüringer Landesverfassung sei dennoch wichtig, damit das Ziel nicht wieder kurzfristig aus den Augen gerate, so Barth. Schließlich habe die große Koalition in den ersten beiden Jahren gezeigt, wie schnell neue Schulden wieder in Kauf genommen werden, um kurzfristige politische Projekte zu finanzieren. "430 Mio. Euro neue Schulden werden am Ende dieser Legislatur stehen", erinnert Barth.
Die FDP-Fraktion hatte schon einmal 2011 einen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse in den Thüringer Landtag eingebracht, der von der schwarz-roten Regierungskoalition nach längerer Verweildauer im Ausschuss letztlich ohne Diskussion abgelehnt wurde. "Der von uns inzwischen überarbeitete Entwurf sieht ein generelles Neuverschuldungsverbot vor. Ausnahmen darf es nur in Fällen von außergewöhnlichen Notsituationen oder bei Naturkatastrophen sowie bei konjunkturellen Notlagen geben", so Barth. Die Regelungen lehnten sich an dem im Freistaat Sachsen vor der Sommerpause überparteilich beschlossenen Kompromiss zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung an.