Heftige Kritik an dem neuen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes übte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Bergner, heute bei der ersten Lesung im Landtag. Er erinnerte daran, dass der Innenminister in der Debatte eines FDP-Antrages "Für ein modernes Thüringer Polizeiaufgabengesetz eintreten!" im April zugesagt hatte, die Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf lasse noch einige Forderungen offen, so Bergner. Ein wesentlicher Punkt des Urteils und der Forderung der FDP-Fraktion war es, dass unabhängig von der Art der Datenerhebung der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung durch ein umfassendes Erhebungsverbot geschützt sein muss. "Im Paragraph 34 des Entwurfes werden mehrere grobe Fehler begangen", monierte Bergner.
Kritik äußerte der FDP-Innenexperte auch an der geplanten Änderung im Ordnungsbehördengesetz. Den Wiederstand gegen die Normierung örtlicher Alkoholverbote habe die SPD in dem Kompromiss mit der CDU zur Residenzpflicht aufgegeben. Der Entwurf enthalte im Paragraph 27 die gleiche Intention wie im Referentenentwurf. "Man will Menschen loswerden, die einen unliebsam sind, die einen ein Dorn im Auge sind und deswegen nicht in das Bild passen", so Bergner. Die vorgesehene Regelung sei nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch noch überflüssig. "Es gibt heute schon ausreichende Regelungen, den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren", ist der Liberale überzeugt.