"Während andere nur über die Stärkung des medizinischen Berufes reden oder Bürokratieabbau lediglich fordern, wollen wir konkret dort entlasten, wo es angemessen ist und Vorschriften behindern, statt zu helfen", sagte Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. So lägen ihm sowohl von Ärzten, Apotheken und Heilberuflern, als auch von Mitarbeitern der Gesundheitsämter massive Beschwerden über die gängige Meldepraxis der "Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten" vor. Deshalb hat die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag im kommenden Plenum einen Antrag eingebracht, um Ärzte, Apotheker und Heilberufe von unnötiger Bürokratie zu entlasten.
Nach der Verordnung muss bisher jeder Arzt, jeder Apotheker und jeder Heilberufler bei Niederlassung, Adresswechsel oder auch nur neuer Telefonnummer dies umgehend an die Gesundheitsämter melden. "Geschieht dies nicht, muss jeder säumige Mediziner, Apotheker oder Heilberufler ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen", so Koppe. "Das gesamte Verfahren löst einen enormen Aufwand bei den Gesundheitsämtern aus, die mit der Kontroll- und Erinnerungspflicht massiv belastet werden", stellt der FDP-Gesundheitsexperte fest. Vor allem würden aber die Angehörigen der medizinischen Berufe belastet, die ständig die Daten überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen an die Gesundheitsämter melden müssten- und dies bei einem eng gestaffelten Aufgabenfeld. "Es hat sich gezeigt, dass das bisherige Verfahren ständig für Unruhe und Ärger sorgt - und das auf beiden Seiten", so der liberale Abgeordnete weiter. In zahlreichen Gesprächen habe er viel Unverständnis darüber in den Praxen gehört. "Viele fragen sich, ob man nicht auch einfach ein Telefonbuch aufschlagen kann?"
Und tatsächlich, die abgefragten Daten seien keine sensiblen Daten, welche nur eine persönliche Übermittlung rechtfertigen würden. Diese seien nicht nur in Telefonbüchern sondern auch in Arzt- oder Apothekerverzeichnissen ohne weiteres zu finden. "Diese Meldepflicht kann also durchaus auf die Körperschaften öffentlichen Rechts - wie Kassenärztlicher bzw. Kassenzahnärzlicher Vereinigung oder Apothekerkammer - übergehen. Diese verfügen ja bereits über die erforderlichen Daten und können eine regelmäßige Aktualisierung der Daten gegenüber den Gesundheitsämtern sicherstellen. Dies wäre ein echter Schritt zur Entlastung des Einzelnen sowie der Gesundheitsämter selbst", so Koppe abschließend.