"Die Regierungskoalition verweigert weiterhin eine Korrektur ihres fehlerhaften Ladenöffnungsgesetzes", stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth fest. "Wie erwartet haben heute CDU und SPD im Landtag in zweiter Lesung gegen das von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes gestimmt und damit ihre Politik des Aussitzens fortgesetzt", sagte Barth im Anschluss an die Abstimmung. "Leidtragende sind die Einzelhändler, Kunden und vor allem auch die Arbeitnehmer, die an Samstagen arbeiten wollen, aber nicht können. Im Interesse der Betroffenen werde man deshalb weiter gegen das Arbeitsverbot kämpfen."
Er bekräftigte die Absicht seiner Fraktion, Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgericht einzureichen. Die Klage werde derzeit vorbereitet und voraussichtlich im März eingereicht, kündigte der liberale Fraktionschef an. Ein Jahr nach Inkrafttreten ist das Thüringer Ladenöffnungsgesetz bereits ein Fall für die Justiz geworden und beschäftigt gegenwärtig die Verfassungsgerichte in Karlsruhe und Weimar. Gleich mehrere Möbelhäuser haben gegen den Freistaat Thüringen Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen verschiedene Regelungen des Grundgesetzes eingelegt.
"CDU und SPD hatten im Dezember 2011 im Schnellgang ein Gesetz in Kraft gesetzt, bei dem sie von Anfang an wussten, dass es für die allermeisten Betroffenen nicht praktikabel ist", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP Thomas L. Kemmerich. "Nach der deutschlandweit einmaligen Regelung besteht für Beschäftigte im Thüringer Handel an mindestens zwei Samstagen im Monat ein Arbeitsverbot." Über die zur Korrektur geplante Verordnung hatte sich die Koalition nicht einigen können. Kemmerich kritisierte erneut die anhaltende Tatenlosigkeit der Regierung.