"Gleichstellungspolitik mit der gesetzlichen Keule lehnen wir ab", erklärte FDP-Gleichstellungsexperte, Thomas L. Kemmerich, mit Blick auf die im neuen Gleichstellungsgesetz vorgesehene Quotenregelung, nach der künftig mindestens 40 Prozent der Führungsposten im öffentlichen Dienst, aber auch in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Frauen oder Männern besetzt werden müssen. Für die FDP-Fraktion ist der Geltungsbereich des Gesetzes in dieser Form deutlich zu weit gefasst.
"Das Gesetz greift in die Personalautonomie ein und würde für die Betroffenen zu einem immensen Bürokratieaufbau führen", kritisierte der Wirtschaftsliberale auch unter Berufung auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern. Deshalb hatte die FDP gefordert, diese Rechtsformen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herauszunehmen. Den Änderungsantrag lehnten alle anderen Fraktionen ab.
Unverständnis äußerte der liberale Landtagsabgeordnete zu der Kritik der Linksfraktion. Die Ablehnung von männlichen Gleichstellungsbeauftragten zeuge von einem "merkwürdigen Demokratieverständnis". Männer dürften nicht ausgeschlossen werden. Schließlich gehe es nicht um ein Frauenfördergesetz, sondern ein Gleichstellungsgesetz, bekräftigte Kemmerich, der auch Vorsitzender des Gleichstellungsstellungsausschusses des Thüringer Landtages ist. Er lobte die konstruktive Debatte im neuen Online-Diskussionsforum. Die Nutzer hätten dort ein klares Votum für das passive Wahlrecht von Männern für das Amt des Gleichstellungsbeauftragten abgegeben. Linksfraktion und Grünen warf er eine "Fehlwahrnehmung und Verkennung der Realität" vor.
"Die Übernahme unseres Vorschlages zu männlichen Gleichstellungsbeauftragten reicht aber allein nicht aus", sagte Kemmerich. Die FDP-Fraktion stimmte deshalb wegen des zu weit gefassten Geltungsbereiches und der gesetzlich vorgeschriebenen Quote heute gegen den Entwurf der Regierungsfraktionen zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes.