"Doppelte Unfähigkeit" wirft die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag der Regierungskoalition vor. Diese habe im Dezember 2011 im Schnellgang ein lebensfremdes Ladenöffnungsgesetz beschlossen und es nicht geschafft innerhalb eines Jahres für eine Korrektur zu sorgen. "Damit haben CDU und SPD ein Gesetz in Kraft gesetzt, bei dem sie von Anfang an wussten, dass es für die allermeisten Betroffenen nicht praktikabel ist", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth. Auch bei dem zur Korrektur geplanten Verordnungsentwurf sei längst klar gewesen, dass man das Problem damit nicht lösen könne, kritisiert Barth die anhaltende Tatenlosigkeit der Regierung. Man sei sehenden Auges in die Katastrophe gesteuert. "Das ist der eigentliche Skandal", so der FDP-Fraktionschef.
Nun stehe man vor einem "selbstgemachten Scherbenhaufen". "Leidtragende sind die Einzelhändler und die Kunden, auf deren Rücken der Koalitionsstreit zum Ladenöffnungsgesetz ausgetragen wird." Da sich CDU und SPD offenbar nicht einigen könnten, müsse schleunigst das umstrittene Gesetz geändert werden, fordert Barth. Letzte Gelegenheit in diesem Jahr bestünde dazu in der nächsten Landtagssitzung, bei der erneut über den Gesetzentwurf der FDP beraten werden soll.
"Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, das bundesweit für Aufsehen gesorgt hat und den Thüringer Einzelhandel und dessen Beschäftigte seither massiv verunsichert hat, besteht eine massive Rechtsunsicherheit im Thüringer Handel", stellt Barth fest. Man werde deshalb auf jeden Fall Normenkontrollklage gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz einreichen. "Auch wenn das Gesetz geändert wird, bleibt es aus unserer Sicht verfassungswidrig, da das Land überhaupt nicht zuständig ist, eine solche Regelung zu treffen", erklärt Barth.