"Ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen oder Kinderfreizeitvereinen soll nicht auch noch durch Gebühren belastet werden", fordert der liberale Sozialpolitiker Marian Koppe. Eine finanzielle Belastung wollen die Liberalen im Landtag durch eine gesetzliche Rechtsklarstellung verhindern. Außerdem möchte die FDP-Fraktion einen Bericht der Landesregierung über das ehrenamtliche Engagement in Thüringen und ein Bekenntnis des Landtages zur Anerkennung und Unterstützung von "Bürgerschaftlichem Engagement als Eckpfeilerder Gesellschaft".
Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz sieht die Vorlage eines Führungszeugnisses bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vor. Die nunmehr in den erweiterten Vorschriften des SGB VIII vorgesehene Vorlage eines Führungszeugnisses bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, ermöglicht es, einschlägig vorbestrafte Personen rechtzeitig zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu verwehren.
Allerdings sind grundsätzlich nach der Justizverwaltungskostenordnung für die Ausfertigung eines solchen Führungszeugnisses Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Thüringer FDP-Fraktion fordert daher eine Neuregelung des § 12 der Justizverwaltungskostenordnung, in der zukünftig von einer Gebührenerhebung bei einem für eine ehrenamtliche Tätigkeit auszustellenden Führungszeugnis abgesehen wird. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung einzusetzen.
"Ehrenamtliches Engagement verdient mehr Anerkennung und Unterstützung", so Koppe. Freiwilliges Engagement sei nicht nur Hilfe für andere, sondern diene auch der persönlichen Weiterentwicklung. "Jeder profitiert, wenn er sich für andere einsetzt", so Koppe abschließend.