"Wenn bis zum Dezember keine Korrektur des Ladenöffnungsgesetzes vorliegt, planen wir eine Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgericht", erklärte heute der FDP-Fraktionsvorsitzende, Uwe Barth, nach einem Treffen mit Vertretern der IHK in Erfurt. "Auch fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, das bundesweit für Aufsehen gesorgt hat und den Thüringer Einzelhandel und dessen Beschäftigte seither massiv verunsichert hat, besteht Rechtsunsicherheit im Thüringer Handel", sagte Barth, der im Sommer zahlreiche Unternehmen der Branche im Freistaat besucht hatte.
"Zudem wurde die Beratung des Verordnungsentwurfes zum Ladenöffnungsgesetz im Sozialausschuss mehrfach durch die Regierungskoalition vertagt. Dabei kostet jeder Monat Verzögerung die Unternehmen hohe Beträge." Probleme bei der Personaleinsatzplanung führten zudem zu verstärkter Wochenendarbeitsbelastung der Beschäftigten. "Der Handel lehnt die aktuelle Regelung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ab und auch viele Beschäftigte wollen am Samstag arbeiten", so der Fraktionschef. Die FDP-Landtagsfraktion hat daher in den vergangenen Wochen verstärkt das Gespräch mit den beteiligten Akteuren gesucht und zieht das Fazit: "Das Maß ist voll, die Betroffenen sind mit ihrer Geduld am Ende", so Barth.
"Wenn wir die Normenkontrollklage gegen das Samstagsarbeitsverbot in Thüringen im Dezember einreichen, können wir auf die Unterstützung der IHK und vieler Betroffener bauen", zeigt er sich optimistisch, zumal man sich dabei auch auf ein von der IHK-beauftragtes Gutachten stützen könne. Mit ihrer ersten Normenkontrollklage hatte die FDP-Fraktion eine Überarbeitung des umstrittenen Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land erreicht. "Wenn die Regierung nicht selbst handeln will, müssen wir sie dazu zwingen", so der FDP-Fraktionschef abschließend.