Der Liberale Mittelstand begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das der Klage von zwei Hoteliers gegen die so genannte Bettensteuer stattgegeben hatte. Der Bundesvorsitzende und Thüringer FDP-Landtagsabgeordnete Thomas L. Kemmerich forderte nun die 6 Thüringer Städte auf, ihre Satzungen auszusetzen bzw. zurückzunehmen. "Von Anfang war die Erhebung der Bettensteuer - getarnt als Kulturförderabgabe - verfassungsrechtlich höchst fragwürdig gewesen", stellt Kemmerich fest. Die Kommunen müssten ihre Haushaltslöcher nun anderweitig stopfen, fordert der Liberale Wirtschaftsexperte.
Neben der juristischen Fragwürdigkeit würden von den Städten Erfurt, Gera, Jena, Eisenach, Suhl und Weimar zudem die Auswirkungen einer Bettensteuer auf den Tourismus außer Acht gelassen, kritisiert Kemmerich. "Als Kommunalpolitiker habe ich stets davor gewarnt, dass den Kommunen durch die kurzsichtige Geldbeschaffungsmaßnahme langfristiger Schaden für den Tourismus entsteht", so Kemmerich. Die Touristenabgabe in Thüringen sei ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Nachbarländern wie Sachsen-Anhalt, wo bislang nicht eine solche Steuer erhoben wurde.