Entscheidung im Haushaltsauschuss
Patrick Kurth, MdB
Patrick Kurth, MdB

Die Koalitionsfraktionen im Bundestag erhöhen die Förderung für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Das teilte heute der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick KURTH mit. In der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses für den Haushalt 2012 wurde laut Kurth vereinbart, 39 Millionen Euro zusätzliche GRW-Mittel zur Verfügung zu stellen. Die GRW-Mittel steigen damit von den ursprünglich im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr vorgesehenen 557 Millionen Euro auf 596 Millionen Euro an. "Über 85 Prozent der GRW-Mittel kommen den ostdeutschen Bundesländern zu Gute." Die GRW-Förderung sei ein wichtiges Instrument zur Stärkung wettbewerbsfähiger Strukturen und zum Aufbau nachhaltiger Beschäftigung in strukturschwachen Regionen.

Mit Blick auf die Situation im Freistaat Thüringen forderte Kurth angesichts der Guten Vorgaben des Bundes eine deutlich seriöserer Wirtschaftspolitik der Landesregierung. "Jetzt gilt es, dass auch der Thüringer SPD-Wirtschaftsminister seine Hausaufgaben erledigt. Statt ständig neue Spielregeln für die Mittelvergabe auf den Markt zu werfen und nebenbei sozialdemokratische Prestigeprojekte zu fördern, erwartet die Thüringer Wirtschaft zu Recht, dass Machnig ihre Probleme ernst nimmt", forderte Kurth. Deshalb sei es wichtig, auch die Förderkriterien des Landes an der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur des Freistaates auszurichten. "Teure Fußballstadien und Opelsubventionen zeigen jedenfalls, dass Machnig nicht im Freistaat angekommen ist." Mit der Entscheidung im Haushaltsauschuss sei der Bund in Vorleistung gegangen. Er erwarte jetzt entsprechende "flankierende Maßnahmen" des Freistaates.

Der liberale Bundestagsabgeordnete wies zudem darauf hin, dass vereinbart wurde auch für das Jahr 2013 die geplanten GRW-Ausgaben um 35 Millionen Euro anzuheben. "Damit schaffen wir Planungssicherheit, weil sich die Finanzierung von GRW-Vorhaben in der Regel über mehrere Jahre erstreckt", erläutert Kurth.

Hintergrund:
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" (GRW) nach Art. 91a Grundgesetz unterstützt gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive Fördertatbestände wie regionale Entwicklungskonzepte in den GRW-Fördergebieten. Die GRW-Bundesmittel sind Bestandteil von Korb II des Solidarpakts II. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969, zuletzt geändert mit Artikel 8 des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 7. September 2007.
Die Finanzierung der Vorhaben bei der GRW erstreckt sich im Regelfall über mehrere Jahre. Der Bund stellt den Ländern seit vielen Jahren Verpflichtungsermächtigungen für die jeweils folgenden drei Jahre zur Verfügung, auf deren Basis die Bundesländer ihre komplementären Landesmittel einplanen und die Förderprojekte bewilligen können. Die GRW-Mittel kommen in erster Linie den neuen Ländern zu Gute. 6/7 der Gesamtausgaben fließen in den Osten Deutschlands, 1/7 in die alten Bundesländer.

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