Kurz vor dem 21. Jahrestag der Deutschen Einheit berät der Bundestag an diesem Freitag abschließend die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Patrick Kurth, in der FDP-Bundestagsfraktion für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts zuständig, appellierte erneut an die Opposition, sich wegen Ablehnung einzelner Punkte nicht insgesamt zu verweigern. "Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden immer auf breite parlamentarische Schultern gestellt, über Koalitions- und Oppositionsgrenzen hinweg. Die jetzige Verweigerung, das Gesetz mitzutragen, erfolgt aus schwachen taktischen Erwägungen. Das wird dem Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht gerecht." Die schwarz-gelbe Koalition habe von Anfang an auf die Einbindung von Rot-Grün gesetzt und einen gemeinsamen Antrag über Koalitionsgrenzen hinweg angestrebt, sagte Kurth. Leider hätte Rot-Grün in den Ausschüssen ihre Zustimmung verweigert. "Mit ihrer Ablehnung des Gesetzes befindet sich die SPD in bedenklicher Gesellschaft mit der Linken", so Kurth. "Das Gesetz ist auf einen Schutz der Opfer angelegt", gibt der Bundestagsabgeordnete zu bedenken. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen-Regelungen bis 2019 verlängert werden. Ansonsten wäre die Überprüfungsmöglichkeit dieses Jahr ausgelaufen.
"Wenn SPD und Grüne nicht zustimmen, stehen sie unter erheblichen Rechtfertigungsdruck. Sich in dieser wichtigen Frage zu verweigern, ist ein besonderes Phänomen. Offenbar ist bei den Grünen nicht sehr viel vom Bündnis 90 übrig geblieben. Mutige DDR-Bürgerrechtler sind über die Jahre komplett von westdeutschen Linken wie Trittin, Claudia Roth oder Renate Künast verdrängt worden. Das zeigt sich jetzt erneut." Sollte die Opposition jedoch bei ihrer Ablehnung bzw. Enthaltung bleiben, wäre das ein Schlag ins Gesicht der Opfer der SED-Diktatur, so Kurth. "SPD und Grüne nehmen mit ihrer Haltung in Kauf, dass die Verlängerung nicht erfolgt. Das muss allen klar sein", mahnt der liberale Bundestagsabgeordnete.
Darüber hinaus werden nach zahlreichen Vorfällen in den letzten Jahren Überprüfungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst auf frühere Stasi-Tätigkeiten ausgeweitet. Damit behebe man praktische Probleme, die bislang immer wieder auftauchten. Und man schaffe eine gesetzliche Grundlage dafür, die noch immer in der Stasi-Unterlagen-Behörde tätigen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter zu versetzen. "Es verstehen nur sehr wenige, dass in der Aufklärungsbehörde für Stasi-Unrecht ausgerechnet ehemalige Mitarbeiter der Stasi arbeiten. Wir werden sie versetzen", so Kurth.
Abschließend erklärte Kurth, dass für die Gesetzesänderung die parlamentarischen Mehrheiten stehen. Dennoch halte er es für richtig, wenn es eine breite Zustimmung gebe. "Die Punkte, die die Opposition ablehnt, hat sie in den Ausschüssen deutlich gemacht und wird dies morgen auch im Plenum tun. Maximale Öffentlichkeit zu ihrer Kritik ist damit hergestellt. Eben deshalb kann sie in der Schlussabstimmung ja sagen, weil sie dann über das Gesamtergebnis beschließt", so Kurth mit Blick auf die morgige Bundestagsentscheidung.