Die FDP-Landtagsfraktion hat ihre Forderung nach einer unverzüglichen Auflösung der Stiftung Familiensinn und Verwendung des Stiftungskapitals zum Schuldenabbau bekräftigt. Durch das heute von den Medien veröffentlichte Gutachten des Rechnungshofes sieht sich die FDP in ihrer Kritik bestätigt. "Wenn eine Einrichtung 116 Euro verbraucht um 100 Euro Fördermittel auszureichen, dann ist das eine ungeheuerliche Verschwendung", so der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marian Koppe. 3 Mio. Euro seien somit seit Gründung der Stiftung nicht bei den eigentlichen Adressaten angekommen. Deshalb reiche es nicht aus, der Stiftung das Kapital zu entziehen. Das Land müsse sich endgültig von dem Prestigeprojekt aus der Althausära trennen und die Stiftung unverzüglich und vollständig auflösen. Es sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum hier jedes Jahr weitere Gelder zugeführt werden sollten, betont Koppe. Er fordert deshalb eine zügige Prüfung des Gutachtens des Rechnungshofes im Sozialausschuss, so dass entsprechende Schritte eingeleitet werden könnten, die 2012 noch haushaltwirksam werden könnten.
Die FDP-Landtagsfraktion hatte als erste Fraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen 2010 die Abschaffung der umstrittenen Stiftung gefordert und in mehreren parlamentarischen Initiativen versucht, die Landesregierung zu einem Umdenken in der Familienförderung zu bewegen. "Es ist und bleibt unverständlich, warum die Regierung sich derart an das Konstrukt Stiftung im Bereich Sozialpolitik klammert", kritisierte Koppe, der dem Rechnungshof dankbar für seine Prüfinitiative ist. Die bisherigen Erkenntnisse belegten eindeutig, dass die Stiftung eine Fehlkonstruktion sei, ineffizient und unwirtschaftlich arbeite. Sie übernehme die Aufgaben von nicht weniger als drei Referaten des Sozialministeriums und sei jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. Darüber, wie die Gelder der Stiftung ausgereicht würden, entscheide außer der amtierenden Sozialministerin kein einziger Parlamentarier mit: "Der verantwortliche Geldgeber für die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden ist und bleibt das Parlament". Der Stiftungsrat, der die Arbeit der Stiftung kontrolliert und lenkt, aber die Parteien als Vertreter der Bevölkerung und des Landtages ausschließt, stellt einen direkten massiven Angriff auf das Zuwendungs- und Kontrollrecht des Parlamentes dar", so Koppe abschließend.