"Es ist gut, dass die Politik und nicht ein Gericht über die Zukunft des Solidaritätszuschlags entscheidet", so kommentierte der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Kurth, das heutige Urteil des Bundesfinanzhofes. Dieser hat heute zwei Klagen abgewiesen und den Solidaritätszuschlag als verfassungskonform eingestuft. "Obwohl die Legalität damit bestätigt wurde, müssen wir uns jetzt dennoch fragen, ob der "Soli" noch notwendig oder nichts anderes als eine unzeitgemäße Sonderabgabe zur Einkommensbelastung ist."
Der Liberale gibt zu bedenken, dass gerade nach diesem Urteil über die künftige Ausgestaltung des Solidaritätszuschlags ernsthaft nachgedacht werden muss. "Der Solidaritätszuschlag ist eine Sondersteuer des Bundes. Ausgegeben werden die Mehreinnahmen mittlerweile aber überwiegend in den alten Bundesländern." Es sei deshalb verständlich, dass sich viele Bürger fragen, ob eine solche Sonderabgabe mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch notwendig sei.
Unbestritten ist aber auch, dass der Solidarpakt II bis 2019 nicht verändert werden kann. "Das ist für den Osten wichtig, nicht der Soli." Diese Fragen müssten jetzt auf die politische Agenda gesetzt werden. "Die Debatten dazu gehören richtigerweise in den Plenar- und nicht in den Gerichtssaal", so Kurth. Für ihn könne die Abschaffung des Solidaritätszuschlages auch als ein Symbol für die vollzogene Einheit des Landes gesehen werden. Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern zu finanzieren. Mit einer Unterbrechung gibt es ihn bis heute. Seit 1998 beträgt der "Soli" bundesweit einheitlich 5,5 Prozent als Zuschlag auf die Einkommenssteuer. Dieses Jahr werden Einnahmen des Bundes daraus in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro erwartet.