"Bereits seit zwei Haushaltsjahren fordern wir die Auflösung der Stiftung 'Familiensinn'. Aber jedes Mal wurde das im Plenum mehrheitlich abgelehnt. Nun erhalten wir bei dieser Forderung weitere Unterstützung", kommentierte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marian Koppe Medienberichte zur möglichen Rechtswidrigkeit der Stiftung Familiensinn. Einem Medienbericht zufolge hat ein Zwischenbericht des Landesrechnungshofes ergeben, dass das Land die Stiftung so gar nicht hätte errichten dürfen, weil dies in die Kompetenzen des Bundes eingreife. "Was im Sozialgesetzbuch des Bundes geregelt ist, kann nicht in Thüringen nach Lust und Laune anders gehandhabt werden", kritisiert Koppe. Der eigentliche Skandal aber sei, dass man allem Anschein nach von den rechtlichen Problemen bereits bei Errichtung der Stiftung gewusst habe. Nun sei die Forderung des Landesrechnungshofes zu prüfen und gegebenenfalls zügig zu erfüllen. Es könne nicht angehen, dass man trotz des Wissens um die rechtlichen Probleme eine Stiftung ins Leben rufe und dann einfach weitermache wie bisher. Zwar freue er sich, dass die anderen Oppositionsparteien sich nun der Position der FDP anschlössen. Eine Sondersitzung des Sozialausschusses sei nicht zielführend, weil bereits jetzt klar sei, dass die Stiftung ordnungspolitisch nicht haltbar sei: "Für die Aufgaben der Stiftung halten wir mehrere Referate im Sozialministerium vor. Deswegen ist hier auch Ministerin Taubert in der Pflicht". Die FDP-Fraktion werde das Problem erneut im Landtag thematisieren, verspricht Koppe abschließend.