Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Uwe Barth, hat die Absicht der Regierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen, begrüßt. Im Rahmen der gestrigen Regierungsmedienkonferenz war bekanntgegeben worden, dass es die Regierung den Händlern in Thüringen in Zukunft freistellen will, ob sie am ersten oder zweiten Adventsonntag ihre Läden öffnen wollen. "Immerhin ist damit etwas Bewegung in die Diskussion gekommen", hofft Barth. Die FDP-Fraktion hält aber nach wie vor eine weitergehende Änderung für erforderlich. Er empfiehlt der Landesregierung, noch einmal einen Blick in den FDP-Antrag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes zu werfen. "Dort kann man nachlesen, dass wir im Interesse der Einzelhändler und der Kunden eine Erweiterung auf zwei verkaufsoffene Adventssonntage vorgeschlagen haben." Die Mehrzahl der Betroffenen hatte sich in der Anhörung des Landestages für eine solche Lösung ausgesprochen. Der Landtag lehnte jedoch mehrheitlich den Gesetzentwurf der FDP ab. Die Regierung hatte seinerzeit angekündigt, eine eigene Gesetzeslösung vorzulegen. "Wir werden den Gesetzentwurf genau prüfen und kritisch bewerten", kündigte Barth an.