Als eine "verpasste Chance" bezeichnete der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag Uwe Barth heute die Ablehnung des Alternativantrages seiner Fraktion zur sogenannten Antiextremismuserklärung. Die Regierungsfraktionen hätten damit die Möglichkeit gehabt, eine Präzisierung zum "Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" vorzunehmen. "Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollte für diejenigen, die eine Förderung aus einschlägigen Programmen beantragen, kein Problem darstellen", sagte Barth in der Debatte im Thüringer Landtag. Die Kritik, dass die von der Bundesregierung formulierte Antiextremismuserklärung zu unbestimmt ist, sei nicht von der Hand zu weisen. "Die vorgeschlagene Formulierung sollte zur Konkretisierung der Erklärung beitragen und den Vorwurf der "Gesinnungsschnüffelei‘ ausräumen", so Barth. Nach Überzeugung der Liberalen spräche nichts dagegen, wenn der Staat absichern wolle, dass die zur Verfügung gestellten Mittel aus einem Programm zur Stärkung der Demokratie auch richtig verwendet würden.
Die Diskussion um die Neofaschismus-Ausstellung in Suhl belegt nach Überzeugung von Barth auch die "Notwendigkeit einer Demokratieerklärung als Vertrauenstatbestand". Der Antrag der Linken, die Rechtsmittel gegen die Antiextremismuserklärung gefordert hatten, zeige die Widersprüchlichkeit der Fraktion deutlich auf. "Am Mittwoch wurde von Herrn Ramelow noch gegen die Beschlagnahme zweier Tafeln der Ausstellung in Suhl und somit gegen rechtliche zulässige Mittel der CDU heftige Kritik geübt und heute versucht man durch den Antrag, unter dem Schutz der Landesregierung prüfen zu lassen, welche rechtlichen Schritte man doch gegen die Erklärung einlegen könnte." Die Linke agiere mit zweierlei Maß, so der Vorwurf von Barth. Wer zum "Schottern" aufrufe, dürfe sich nicht aufregen, wenn er "selbst mal ein paar Spritzer abbekomme". Die Ablehnung des FDP-Antrages durch Linke und Grüne haben ihn deshalb nicht überrascht, wohl aber schon, dass sich die SPD und die CDU, die in Sachsen in der Regierung mit der FDP einer entsprechenden Formulierung zugestimmt habe, nicht dazu durchringen konnte, bedauerte Barth abschließend.