Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine Praktikantenvergütung für alle Pflichtpraktika im Bereich der Landesministerien. Diese soll sich an der Vergütung entsprechend dem Berufsbildungsgesetz orientieren und würde nur einen kleinen Posten im Landeshaushalt ausmachen. "Neben der Vorbildwirkung der Politik hat es auch Standortvorteile für Thüringen, wenn sich die Besten für ihre Pflichtpraktika in Thüringen bewerben", so der wirtschaftspolitische Sprecher Thomas L. Kemmerich. "Wir hoffen, dass die Landesregierung nun reagiert und ein Signal setzt indem Pflichtpraktika endlich als vergütbare Tätigkeiten angesehen werden. Mit Fahrkarten kann man keine Miete zahlen", kommentiert er die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP zur Praktikantenvergütung in den Thüringer Ministerien und nachgeordneten Behörden.
Schüler und Studenten, deren Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist, erhalten bislang keine Vergütung für ihre meist mehrmonatige Tätigkeit. "Wenn man auf der Bundes- und Landesebene über Lohngerechtigkeit und Vorbildwirkung der Wirtschaft spricht, muss man auch vor der eigenen Haustür kehren", sagt Kemmerich an die Adresse des Wirtschaftsministers. "Wenn z.B. das Wirtschaftsministerium nur eine einzige seiner vielen Broschüren weniger druckt, reichen die ersparten Mittel für die Bezahlung der Praktikanten über die nächsten Jahre", so der liberale Wirtschaftsexperte. Ein entsprechender FDP-Antrag, angemessene Praktikantenvergütungen in den Haushalt 2011 aufzunehmen, wurde während der Haushaltberatungen 2010 von der Landesregierung abgelehnt.
Bisher stünde nur Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, eine angemessene Vergütung nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu. Darunter fallen aber keine Schüler und Studenten. Diese können nur selten am Studienort ein Pflichtpraktikum durchführen. Während die Fahrkarte zum Praktikumsantritt bezahlt würde, entstünde eine Doppelbelastung durch ein meist kurzfristig gemietetes weiteres Zimmer, da die Wohnheim- oder Gemeinschaftszimmer für den kurzen Praktikumszeitraum nicht aufgegeben werden können.