Das Bundeskabinett hat heute Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beraten. Unter anderem soll die gesetzliche Frist zur Möglichkeit der Überprüfung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Nach der bisherigen Rechtslage würde die Frist Ende dieses Jahres auslaufen. Auch will die schwarz-gelbe Koalition den überprüfbaren Personenkreis wieder auf Beschäftigte in leitenden Funktionen ausweiten. Das teilte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth (FDP) mit. "Ich begrüße es sehr, dass das Kabinett die Beratungsergebnisse der Parlamentarier aufgenommen hat. Jetzt wird die Kabinettsvorlage in den Bundestag eingebracht. Möglichst zeitnah sollten wir das Gesetz ändern", sagte Kurth, der in der FDP-Bundestagsfraktion für die Aufarbeitung des SED-Unrechts zuständig ist. Die starke Einschränkung des überprüfbaren Personenkreises bei der letzten Novellierung (2006) habe sich als nicht förderlich bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts erwiesen, so Kurth. Auch Bewerber um Wahlämter sollen künftig wieder auf eine Stasi-Tätigkeit hin überprüft werden. Dies ist nach Angaben von Kurth auf die zuletzt vermehrt bekannt gewordenen zahlreichen Stasi-Verstrickungen in mehreren Linken-Fraktionen zurückzuführen.
Der Bundestagsabgeordnete hatte sich besonders dafür eingesetzt, die Arbeit der Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen zu erleichtern. "Die Landesbeauftragten sollen auch Zugang zu Akten mit Klarnamen erhalten. Auch dies steht in der Vorlage", so der liberale Bundestagsabgeordnete. "Viel Arbeitsaufwand und unnötige Verzögerungen werden jetzt eingedämmt, wenn sich Betroffene hilfesuchend an die Landesbeauftragten wenden", so der FDP-Politiker. Im Sinne einer effektiven Aufarbeitung des Unrechts werde jetzt eine Klarstellung im Gesetz vorgenommen. "Wenn den anderen Parteien etwas an der Aufarbeitung des SED-Unrechts gelegen ist, sind sie herzlich dazu eingeladen, sich daran zu beteiligen", so Kurth abschließend.