In den kommenden Monaten wird der Bundestag erneut zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts und insbesondere zum Terror des Staatsicherheitsdienstes gesetzgeberisch tätig werden. Das kündigte der Thüringer FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth an. Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts wies Forderungen nach einem Schlussstrich unter die Vergangenheitsbewältigung zurück. "Das Trauma der Entrechteten dauert an, vielen Tätern geht es heute besser als ihren Opfern. Es gehört zur Pflicht einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, sich auch künftig mit dem DDR-Regime auseinanderzusetzen", so Kurth.
Der Thüringer Abgeordnete erklärte, dass die Nachfrage nach Akteneinsicht auch in diesem Jahr ungebrochen groß sei. Darüber hinaus wachse nach Informationen von MDR 1 RADIO THÜRINGEN der Aktenbestand der Stasi-Unterlagenbehörde auch 20 Jahre nach der deutschen Vereinigung. Seit 1990 seien mehr als 110 Meter Akten an die drei Thüringer Außenstellen übergeben. Darunter befanden sich unter anderem Unterlagen aus dem Bereich der Spionageabwehr und Namenslisten. Für Betroffene könne es sich deshalb lohnen, noch einmal Akteneinsicht zu beantragen. Es sei möglich, dass seit der letzten Akteneinsicht Informationen hinzugekommen sind, hieß es laut Meldung des Senders.
Kurth sagte, dass die Koalitionsfraktionen das Stasi-Unterlagengesetz bis 2019 verlängern wollen. Dabei würde auch eine Prüfung in Auftrag gegeben, wie die Stasi im Deutschen Bundestag vor 1990 arbeitete. Darüber hinaus solle die Stasi-Opferrente optimiert werden. Im September und Oktober werden nach Kurths Ansicht die entsprechenden parlamentarischen Auseinandersetzungen folgen. "Wir sprechen dabei auch die Oppositionsparteien SPD und Grüne an, ob sie sich an diesen wichtigen Vorhaben beteiligen. Ich halte es für richtig, wenn die demokratischen Fraktionen im Bundestag bei diesem wichtigen Thema zusammenstehen", so Kurth abschließend.