Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen in seinem Urteil vom 28. Juli den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe der Wartburg als rechtmäßig erklärt hat, kritisieren die FDP-Landtagsabgeordneten Heinz Untermann und Marian Koppe: "Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass bei der Ausweisung der Vorranggebiete neben dem Umwelt-, Landschafts- und Anwohnerschutz auch die Belange der Kultur und des Tourismus angemessen zu berücksichtigen sind", so Marian Koppe, justizpolitischer Sprecher der FDP. Dazu hatte die FDP im Juni eigens einen Antrag in den Landtag eingebracht. Sowohl Untermann als auch Koppe fordern die Landesregierung auf, die Rechtsvorschriften zur Ausweisung von Vorranggebieten schnellstmöglich zu ändern, damit in Zukunft eine Gefährdung herausragender Kulturgüter ausgeschlossen sei.
Kaum verständlich sei zudem, dass die neu erstellten Regionalpläne der Landesregierung bereits seit gut einem Jahr vorliegen, diese aber bis heute noch nicht veröffentlicht wurden. Damit behalten die veralteten Pläne weiter ihre Gültigkeit und sind grundlegend für die Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbe-Status der Wartburg. "Die Problematik eignet sich nicht für eine solch lange Meinungsfindung der Landesregierung. Unstimmigkeiten über die konkrete Ausgestaltung der Energiepolitik dürfen nicht zum Schaden des Kultur- und Tourismuslandes Thüringen gehen", so Untermann weiter. "Allein wohlfeile Worte sind in diesem Fall nicht genug", betonen beide FDP-Abgeordnete.
Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister von Eckardtshausen Martin Trostmann, sicherte die FDP-Fraktion ihre Unterstützung einer Berufung gegen das ergangene Urteil zu. "In diesem Gespräch hat Herr Trostmann noch einmal seine Gründe und Positionen dargelegt. Wir unterstützen die betroffenen Städte und Gemeinden ausdrücklich", sagte Untermann abschließend.