Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag und Landesvorsitzende, Uwe Barth, begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, wonach die Beobachtung des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, und der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz rechtlich statthaft ist.
Barth erklärte: "Der Leipziger Richterspruch bekräftigt die Bewertung des Verfassungsschutzes, dass Teile der Partei DIE LINKE und deren Vorgänger, etwa das Marxistische Forum, nach wie vor den Systemwechsel anstreben und gegen Werte und Institutionen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kämpfen. Das sind erklärte Gegner der Verfassung. Deshalb ist es angemessen und legitim, deren Treiben zu dokumentieren. Auch ein Herr Ramelow kann sich als deren Spitzenvertreter nicht aus der Gesamtverantwortung für die Partei DIE LINKE stehlen, sondern muss sich die Sammlung und Auswertung von Informationen gefallen lassen, die noch dazu öffentlich zugänglich und damit für jedermann ohnehin einsehbar sind. Das hat nichts mit unzulässiger 'Spitzelei' zu tun."
"Wer die demokratische Grundordnung bekämpft, darf sich nicht darüber beklagen, dass er von denen, die sie schützen sollen, beobachtet wird. Herr Ramelow gibt den Wolf im Schafspelz. Die kommunistische Partei beklagt demokratische Verfahren, die sie ihren Gegnern im umgekehrten Fall nie gewähren würde. Alles andere als dieses Urteil wäre ein Freibrief für alle Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewesen", so Barth abschließend.