FDP-Generalsekretär Patrick Kurth, MdB, hat die Thüringer Landesregierung kritisiert, die Vorbehalte zur Beschleunigung von Gerichtsprozessen anmeldete. Nach den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollen Bürger bei zu langen Gerichtsverfahren entschädigt werden. Dies werde zu schnelleren Verfahren führen, ist sich Kurth sicher. "Zum Teil ziehen sich Verfahren gerade im zivilrechtlichen Bereich über Jahre hin. Unternehmen und Bürgern kostet das nicht nur Nerven, sondern v.a. Geld. Das lähmt Wirtschaft und Gesellschaft und führt zu großem Frust. Dabei hat jeder das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit", so Kurth. Der Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger war zunächst auf breite Zustimmung gestoßen. Jetzt melden sich erste Widerstände aus den Ländern.
Kurth, der auch Sprecher für Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion ist, sagte, dass insbesondere die neuen Länder schnelle und weniger komplizierte Gerichtsverfahren als Standortvorteil begreifen müssten. Allerdings zeigten nur Sachsen-Anhalt und Brandenburg Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Bedenken gegen das Vorhaben kam u.a. aus Thüringen. "Auch der Freistaat muss daran interessiert sein, dass Rechtssicherheit in zeitlich überschaubarer Zeit gewährleistet wird." Für viele Unternehmen aber insbesondere auch Privatpersonen sei es ein großer Vorteil, wenn sie Rechtsstreite schneller klären können. Das müssten insbesondere die neuen Länder leisten können.
Der FDP-Politiker machte allerdings auch deutlich, dass die Verantwortung für die langen Gerichtsverfahren in aller Regel nicht das Personal an den Gerichten trage. "Für die Sach- und Personalausstattung in der Justiz sind vorwiegend die Länder verantwortlich. Wenn Ermittlungs- und Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen, werde es auch zu Neueinstellungen. Darüber sind die Länder sicher nicht begeistert. Dennoch ist es notwendig", so Kurth. Das Ziel, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, müssten die neuen Länder als Chance gegenüber den wirtschaftsstarken westlichen Ländern begreifen. Wenn Thüringen den Vorschlag ablehne, müsse die Landesregierung eine möglichst mit anderen Ländern abgestimmte Alternative vorlegen, so Kurth abschließend.