Während der Fußball- WM im Sommer werden öffentliche TV- Übertragungen auch nach 22:00 Uhr möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss heute eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzordnung, teilte der Thüringer FDP- Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth mit. Er begrüßte, dass es auch zur nächsten WM eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung gibt. "Die Großveranstaltungen erfreuten sich bei den letzten Meisterschaften großer Beliebtheit und blieben weitgehend friedlich. Das trägt ein Stück weit zum Zusammenhalt bei.", so Kurth.
Die Ausnahmeregelung gilt während des Turnierzeitraumes nur für die Tage, an denen ein Abendspiel stattfindet und übertragen wird. Damit habe die Bundesregierung ihren Beitrag für eine erfolgreiche Weltmeisterschaft geleistet. "Jetzt muss nur noch unsere Mannschaft zahlreiche Tore schießen. Und in Thüringen sollten die Kommunen und Private ruhig den Mut haben und "public viewing"- Veranstaltungen organisieren.", so Kurth abschließend.