Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Karlheinz Guttmacher
hat erklärt, dass mögliche Videoaufzeichnungen von Kennzeichen an Verkehrsknotenpunkten unzulässig seien. Für einen solchen Eingriff in die Bürgerrechte gäbe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Eine weite Auslegung der bestehenden Normen dürfe bei einem solch sensiblen Thema wie der Videoaufzeichnung nicht in Frage kommen.