Steuerpolitik
Steuermann - Lutz Recknagel
Steuermann - Lutz Recknagel

Heute hat der Bundestag mit den Stimmen der CDU, CSU und SPD die Erbschaftsteuer weiter verschärft. Offenbar hat auch die CSU aus der Wahlniederlage nichts gelernt und wirkt daran mit, dass die Erbschaftsteuer, die in vielen Fällen Enteignungscharakter hat, fortgeschrieben wird. Namhafte Verfassungsrechtler haben Bedenken angemeldet. Die FDP Thüringen hat einen Beschluss gefasst, der sich eindeutig für die Abschaffung der Erbschaftsteuer ausspricht. Die Forderung an die Landesregierung ist klar: Diesen Unsinn muss Thüringen im Bundesrat ablehnen. Daran muss sich Althaus messen lassen.
Der Steuerexperte der Thüringer FDP, Landesvize Lutz Recknagel beschrieb dazu im Landesparteirat einige häufige Härtefälle:
"Ihre kinderlose Schwester / Ihr Bruder verstirbt und hinterlässt ein Wohnhaus. Sie haben einen Freibetrag von lächerlichen 20 T€, den Rest müssen Sie nach neuem Recht mit mindestens 30% bis zu 50% versteuern. Das käme einer Teilenteignung gleich.
...

Ein Unternehmer mit minderjährigen Kindern verstirbt plötzlich, etwa durch Unfall. Diese Kinder haben faktisch überhaupt keine Möglichkeit, von der vorgesehenen Weiterführungsoption steuervermeidend Gebrauch zu machen. Kleine und mittlere Unternehmen ohne professionelles Fremdmanagement stehen vor der Wahl zwischen Verkauf mit hoher Steuerbelastung oder Weiterführung mit hohem Insolvenzrisiko. Den Arbeitnehmern ist der Arbeitsplatz mit solcher Fortführung keinesfalls gesichert. Gleiches gilt, wenn die Kinder zwar erwachsen sind, aber fachfremde Neigungen und Ausbildung haben. Das stellt eine grobe Ungleichbehandlung und einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit dar.
Heikel wird es, wenn man typische Familienunternehmen der zweiten oder dritten Generation betrachtet. Zwei Geschwister haben das elterliche Unternehmen zu ansehnlicher Größe weitergeführt. Einer davon stirbt und hinterlässt Ehepartner und Kinder. Später gerät das Unternehmen während einer Rezession in die Krise. Zum Erhalt der meisten Arbeitsplätze sind Entlassungen unvermeidlich. Der überlebende Unternehmer will die Sache anpacken und den Betrieb sanieren. Die Erben aber wollen die hohe Steuerbelastung vermeiden, zumal sie für die hohe Steuerlast, die aus hoher Bewertung zu guten Zeiten resultiert, nahezu ihren gesamten Anteil verkaufen müssten und nachher mittellos enteignet dastünden. Solchermaßen erzwungenen Widerstreit der Interessen im Gesellschafterkreis haben bisher nur wenige Unternehmen überlebt. Gefährdet ist die Aufbauleistung von Generationen und die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter.
Ihre alte Mutter verstirbt, Ihr Geschwisterkind möchte das Elternhaus steuervermeidend weiter bewohnen, Sie haben sich im Nachbarort bereits etabliert. Nun müssten Sie mit Ihrer Schwester / Ihrem Bruder nicht nur über einen Wertausgleich einig werden, sondern auch die unterschiedliche Steuerlast berücksichtigen. Besonders verzwickt, wo doch der eine die praktische Möglichkeit hat, die Steuer zu vermeiden. Wird er bereit sein, Ihre Steuerlast mitzutragen? Auch der Fall des Alleinerben mit Lebensmittelpunkt in einer anderen Stadt ist pikant: Ziehen Sie nun des Erbes wegen ins Elternhaus, womöglich nur pro forma? Mit der Bestimmung, dass Steuerfreiheit nur gegen Wohnortwechsel gewährt wird, verstößt die große Koalition grob gegen die grundgesetzliche Niederlassungsfreiheit.
Im Ergebnis kann es nur die Lösung geben, dass die Erbschaftsteuer abgeschafft wird, zumal es sich um eine Substanzsteuer mit Enteignungscharakter handelt, mit welcher bereits versteuertes Einkommen nochmals abgeschöpft wird.
Kämpfen wir gemeinsam für eine bessere Steuerpolitik!"

Interessant dazu auch die Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP)