Kommunalwahlen
Verfassungsgemäße Wahlen
Verfassungsgemäße Wahlen

"Ein verfassungswidriges Gesetz ist gekippt. Die FDP hat dafür gesorgt, dass wir im nächsten Jahr eine verfassungsgemäße Kommunalwahl durchführen", bewertete der FDP-Landesvorsitzende Uwe Barth, MdB, die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes in Weimar. Gleichzeitig gratulierte Barth der FDP-Klägerin Maria-Elisabeth Grosse. Das Verfassungsgericht hatte in einem FDP-Verfahren die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Thüringen für verfassungswidrig erkannt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien. Hinreichende Gründe für diesen Eingriff seien nicht ersichtlich. Thüringen war eines der letzten Länder, in denen diese Klausel auf Kommunalebene noch galt.


"Der FDP geht es darum, eine verfassungswidrige Beschneidung von Bürgerrechten zu beenden" begründete Barth. Der demokratische Grundsatz 'jede Stimme hat das gleiche Gewicht' dürfe nicht ohne schwerwiegende Gründe eingeschränkt werden. Die Fünf-Prozent-Hürde ist auf Landes- und Bundesebene notwendig, weil die gewählten Parlamentarier Ministerpräsidenten bzw. Bundeskanzler wählen. "Dafür braucht es belastbare Mehrheiten. Auf Kommunalebene werden hauptamtliche Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte seit 1994 direkt gewählt. Das Wahlgesetz aus dem Jahre 1993 muss deshalb im Sinne der Verfassung geändert werden", sagte Barth.

Die FDP Thüringen hatte 2004 über mehrere Kreisverbände Widerspruch gegen das Kommunalwahlergebnis eingelegt, da die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten gemäß dem Wahlgesetz nach der Fünf-Prozent-Hürde bemessen wurde. Die Sperrklausel beeinträchtige allerdings die
Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien und sei deshalb verfassungswidrig. In Folge des Widerspruches und der folgenden
Klagen setzte das Verwaltungsgericht Weimar das Verfahren aus, um vom Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Klausel
prüfen zu lassen.