Sperrklausel
Eingriff in Stimmengleichheit begründen
Eingriff in Stimmengleichheit begründen

Die heutige Sitzung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes hat aus Sicht der FDP deutlich gemacht, dass beim Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde keine wesentlichen Probleme in den Kommunalparlamenten auftreten. Befragt wurde im Rahmen einer Beweisaufnahme der Landeswahlleiter Sachsen-Anhalts Dr. Klaus Klang. Als vorgeladener Sachverständiger berichtete er über die Kommunalwahlen und deren Auswirkungen in Sachsen-Anhalt, wo es seit 1993 keine Fünf-Prozent-Klausel mehr gibt. Das Ergebnis der Befragung, so FDP-Generalsekretär Patrick Kurth, wäre eindeutig: "Gefahren für den kommunalen Parlamentarismus gibt es nicht, so die Erfahrungen im Nachbarland. Weder in der Vergangenheit noch zum derzeitigen Zeitpunkt gibt es auch nur ansatzweise Probleme, die es mit einer Sperrklausel nicht geben würde." Dies habe, so Kurth, der Sachverständige Dr. Klang auch nach schriftlichen Stellungnahmen der Regierungspräsidien der Kommunalaufsichtsbehörden und der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt bestätigt.

Kurth sagte, dass aus seiner Sicht niemand der Sperrklauselbefürworter tatsächlich begründen konnte, warum die Stimmabgabe auf kommunaler Ebene beschnitten wird beziehungsweise warum ein Teil der Stimmen durch die Sperrklausel unter den Tisch falle. Als "müde und hinkend" nannte er die Begründung, dass durch mögliche Zersplitterung der Kommunalparlamente die politische Stabilität gefährdet sei. Dies hätte der Landeswahlleiter Sachen-Anhalts entkräften können.

Als geradezu lächerlich bezeichnete Kurth die Aussage von Justizminister Harald Schliemann, die Abnahme der Wahlbeteiligung und die zunehmende Wahl kleiner Parteien sei auf die Fünf-Prozent-Klausel zurückzuführen. "Menschen wählen andere Parteien oder gar nicht mehr, weil sie sich von vorhandenen Parteien nicht mehr vertreten fühlen. Eine Sperrklausel ist so ziemlich der letzte Grund für einen Wechsel der Stimmabgabe. "

Beschämend nannte Kurth Schliemanns Aussage, dass die Thüringer Geschichte eine Sperrklausel notwendig mache. Schliemann hatte mit Verweis auf relativ frühe Wahlerfolge der NSDAP die Notwendigkeit der Fünf-Prozent-Klausel begründet. Man müsse auch Thüringen und seine Geschichte anders messen als seine Nachbarländer, sagte der Justizminister. Damit fälle, so der FDP Generalsekretär, Schliemann nicht nur ein Pauschalurteil über eine Generation, sondern nimmt nachfolgende Generationen in Mithaftung. Eine solche Aussage sei nicht hinnehmbar, Schliemann müsse sich aus Sicht des FDP Generalsekretärs dafür entschuldigen.

Der Landesverfassungsgerichtshof verhandelte heute über die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommnunalwahlen in Thüringen, dem eine FDP-Klage zu Grunde liegt. Gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2004 hatte die Spitzenkandidatin der FDP Weimar, Maria Elisabeth Grosse, Widerspruch eingelegt. Nach mehreren Instanzen setzte das Verwaltungsgericht Weimar letztlich das Verfahren aus, um vom Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel prüfen zu lassen. Ein Urteil wird für Herbst erwartet.

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