FDP-Generalsekretärin Cornelia PIEPER hat die Forderung der FDP nach flexibleren Tarifverträgen zugunsten von mehr und sichereren Arbeitsplätzen bekräftigt. Die Forderungen von Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt, angesichts der Streiks in der ostdeutschen Metallindustrie das Streikrecht zu ändern und die Tarifverträge zu öffnen, bestätige die FDP-Haltung. Die großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen und sozialen Chancen durch starre, betriebsferne Flächentarife könne und müsse gestoppt werden, erklärte Pieper.
Arbeitgeberpräsident Hundt hatte am Mittwoch in Berlin erklärt, der Arbeitskampf um die 35-Stunden-Woche sei ein "Anschlag" auf den Aufbau Ost sowie auf die Tarifautonomie. Er forderte die Gewerkschaften auf, zuzulassen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Betriebes in wirtschaftlich schwieriger Lage gemeinsam über die Gestaltung der Arbeitszeit entscheiden könnten. Von der Bundesregierung forderte er eine generelle gesetzliche Öffnungklausel im Tarifrecht, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu ermöglichen.
Die FDP-Generalsekretärin fordert: "Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken, Rahmenbedingungen zu setzen." Innerhalb dieses Rahmens gehöre die Entscheidung insbesondere über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auf die betriebliche Ebene. Damit sind Vereinbarungen zwischen dem einzelnen Unternehmen und seinen Mitarbeitern oder den gewählten Belegschaftsvertretungen gemeint.
Pieper betonte, auf der unmittelbaren betrieblichen Ebene hätten die Tarifpartner die beste Kenntnis der wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens. Deshalb könnten sie auf der betrieblichen Ebene auch am besten flexibel und individuell reagieren. Wörtlich erklärte sie: "Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, gehört geändert. Wenn sich ein Unternehmen und seine Belegschaftsvertretung freiwillig und mit einer Zustimmung von 75 % der abstimmenden Mitarbeiter auf eine Regelung außerhalb des Flächentarifvertrags einigen, muss diese Vereinbarung gelten dürfen, ohne dass sie von betriebsfremden Gewerkschaftsfunktionären aus ihren Glaspalästen in Düsseldorf oder Frankfurt heraus verhindert werden kann."