Wie angekündigt hat der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Uwe Barth heute gemeinsam mit der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag die Vorlage der Bundesregierung zur Opferrente abgelehnt. Eine Opferrente als solche begrüßte Uwe Barth. Sie sei 17 Jahre nach der Wende überfällig. Allerdings gehe deren Ausgestaltung in weiten Teilen am eigentlichen Sinn einer solchen Entschädigung vorbei. Haftopfer werden der heutigen Beschlussfassung nach die Entschädigung nur bei sozialer Bedürftigkeit und einer sechsmonatigen Haftzeit erhalten. Gerade diese Bedürftigkeitsprüfung degradiere die Ehrenpension zu einer bloßen Sozialleistung. Das werde dem Einsatz der SED-Opfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht gerecht. Mit diesem Vorgehen sei eine Chance vertan worden, den Opfern Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen verwies heute im Plenum darauf, dass schon im Einigungsvertrag es einen klaren Auftrag gegeben habe, "die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Opfer des sozialistischen Unrechtsstaates auf deutschem Boden eine Entschädigung erhalten. Mit der Tatsache, dass es 17 Jahre gedauert hat, bis man überhaupt zu einer Regelung gekommen ist, während diejenigen, die Täter waren, seit vielen Jahren Sonderrenten beziehen und damit in vielen Fällen sehr viel besser leben als die Opfer, müssen wir uns beschäftigen."
Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wurde abgelehnt. Die Liberalen hatten beantragt, die Zuwendung in einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einen Zuschlag für Bedürftige aufzuteilen. Ähnliches forderte auch die Thüringer Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen Hildigund Neubert.