"Notfalls per namentlicher Abstimmung werden wir das Bekenntnis der Thüringer Bundestagsabgeordneten zur Opferpension von DDR-Verfolgten einholen." Das erklärte heute der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Uwe Barth in Berlin. Grund hierfür ist die im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Entschädigung für SED-Opfer. Danach sei nur ein kleiner Teil der Opfer anspruchsberechtigt. Beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler werden ganz leer ausgehen. Haftopfer werden die Entschädigung nur bei sozialer Bedürftigkeit erhalten. "Gerade diese Bedürftigkeitsprüfung degradiert die Ehrenpension zu einer bloßen Sozialleistung. Das wird dem Einsatz der SED-Opfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht gerecht", sagte Barth. Er verwies darauf, dass die Union vor der Wahl eine Opferpension von 500 Euro für alle ehemals Inhaftierten gefordert hatte. Jetzt setzten sich CDU/CSU und SPD über die anders lautenden Empfehlungen aller Sachverständigen hinweg. Mit diesem Vorgehen sei eine Chance vertan worden, den Opfern Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen.
Die FDP hatte, so Barth, den Vorschlag unterbreitet, die Zuwendung in einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einen Zuschlag für Bedürftige aufzuteilen. Ähnliches fordert auch die Thüringer Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen Hildigund Neubert: 100 € für jedes Opfer und weitere 150 € für sozial Bedürftige. Barth unterstützt ausdrücklich diesen Vorschlag, den auch die Opferverbände akzeptiert haben. Er forderte seine Thüringer Abgeordnetenkollegen insbesondere von CDU und SPD auf, diese Vorgehensweise mitzutragen. "Notfalls werden wir die mittel- und ostdeutschen Kollegen mittels namentlicher Abstimmung zu einem Bekenntnis zwingen", so Barth.