Ein Kulturraumgesetz wird nach Ansicht der FDP der Thüringer Kulturlandschaft in ihrer jetzigen Vielgestaltigkeit eher schaden als nützen. Nach den vorliegenden Papieren würden die Liberalen ein Kulturraumgesetz für Thüringen ablehnen. Bereits im Dezember 2006 hatte sich der Landesparteitag, das zweithöchste Gremium der Thüringer FDP, ein solches Vorhaben abgelehnt. Die Freien Demokraten wenden sich besonders dagegen, dass sich der Freistaat mit einem Kulturraumgesetz aus seiner Verantwortung für Kultur zurückziehen würde. "Die Gestaltung der Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen gehört in die Kompetenz des Landes. Dies muss weiterhin so bleiben", sagte FDP-Generalsekretär Patrick Kurth.
In Thüringen würden durch ein Kulturraumgesetz Städte und Landkreise auch ohne Theater oder Orchester für Kultureinrichtungen in Nachbarkreisen Gelder freigeben. Dies würde den kommunalen Solidargedanken überstrapazieren. Gleichzeitig seien langwierige und sich periodisch wiederholende Finanzverhandlungen, kaum die Planungssicherheit der Theater und Orchester erhöhen würde, zu erwarten. "Zudem kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich insbesondere Politiker in die Belange der Hausleitungen einzumischen versuchen werden. Dies ist leider in sehr vielen anderen Bereichen gelebte Praxis, warum sollte dies bei der Kultur anders sein", sagte Kurth.
Der FDP-Landesparteirat hat indes ein ganz klares Votum für den Erhalt der Kultur in Thüringen abgegeben und lehnt insbesondere die geplanten Einsparungen ab. Angesichts des Landeshaushaltes von zehn Milliarden Euro und der jährlichen Neuverschuldung von einer Milliarde Euro sind die geplanten Streichungen von zehn Millionen Euro völlig unverhältnismäßig. Insbesondere unter dem Aspekt einer fehlenden Perspektive bei der Verwaltungsstruktur- und Gebietsreform sowie einer Theater- und Orchesterkonzeption sind Finanzveränderungen abzulehnen.
Gleichzeitig betonte der Landesparteirat, dass nicht nur das Land bei der künftigen Kulturpolitik in der Pflicht ist. Die Sicherung der finanziellen Grundausstattung darf unserer Ansicht nach nicht als Freibrief verstanden werden. Auch für Theater und Orchester gelten in gewissen Rahmen Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit, die das Publikumsinteresse heben und andererseits die Position der Theater und Orchester stärken könnten.