Thüringer VLK sieht auch die eigene Auffassung bestätigt
"Sehr erfreut" habe die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) die aktuelle Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, wonach wesentliche Teile des Finanzausgleichsgesetzes als verfassungswidrig eingestuft werden, teilte deren Landesvorsitzender, Dirk Bergner, mit.
"Das Gericht hat der Regierungsfraktion ins Stammbuch geschrieben, dass auch der Hinweis auf eine knappe Haushaltlage nicht ausreicht, von der Verfassung vorgeschriebene Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen. Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt.", betonte der vierzigjährige Kommunalpolitiker, der im Landkreis auch als Vorsitzender der Kreistagsfraktion von FDP-IWA bekannt ist. Bedauerlich sei hingegen, dass das Land "fast bis zur nächsten Landtagswahl" Zeit habe, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen.
Allerdings dürfe sich auch ab 2008 niemand vorstellen, "dass dann einfach bloß ein warmer Geldregen auf Städte und Gemeinden zukommt. Das Gericht hat aber klargestellt, dass die Kommunen den Spielraum haben müssen, der ihnen kommunale Selbstverwaltung nicht bloß auf dem Papier ermöglicht." Die Verpflichtung des Landes, den Finanzbedarf der Gemeinden exakt zu ermitteln, werde freilich in Zukunft dazu führen, dass sich die Thüringer Kommunen verstärkt fragen lassen müssen, wie sie mit ihrem Geld umgehen. "Das stärkt die Kommunalpolitiker, für die bereits heute Kostendisziplin und verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeldern keine Fremdwörter sind. Diesem Wettbewerb sehen die Liberalen gern entgegen.", so Bergner abschließend.