Bergner: "Wir müssen den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sicher stellen, damit sie ihre Aufgaben auch erledigen können."
Erfurt, 19.12.2013. Etwas kritisch sieht der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der FDP im Thüringer Landtag, Dirk Bergner, den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes. In dem von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Gesetzentwurf soll nach dessen Vorstellung unter anderen die Übergansregelung, die im Finanzausgleichsgesetz 2013 als Sonderregelung für die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl festgelegt wurde, auch 2014 fortgeschrieben werden. Danach bekommen die beiden Städte einen höheren Ansatz als ihnen nach der Einwohnerzahl zustehen würde. "Warum wir diese Übergangsregelung weiter festschreiben sollen ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da es genug Kommunen gibt, die Probleme haben", betonte Bergner, der auch ehrenamtlich als Bürgermeister der Stadt Hohenleuben fungiert.
"Die Sonderregelung für Eisenach und Suhl hat nämlich nicht nur Vorteile für die zwei genannten Kommunen, gleichzeitig führt sie auch dazu, dass alle anderen Kommunen weniger von den ohnehin knappen Kuchen abbekommen", so der Kommunalpolitiker weiter. Um den Kommunalen Finanzausgleich auf solide Füße zu stellen, müsste eine große Revision durchgeführt werden, davon ist Bergner überzeugt. Ob der Kommunale Finanzausgleich auskömmlich finanziert ist, bezweifelt er. Die Fraktion der FDP plädiert für eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes. "Wir wollen und müssen den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sicher stellen, damit sie ihre Aufgaben auch erledigen können", so Bergner abschließend.