Handlungsspielräume der Kommunen dürfen nicht beschränkt werden - FDP-Fraktion sieht noch Diskussionsbedarf
Traurig stimmt es dem Innen- und Justizpolitischen Sprecher der Thüringer FDP-Fraktion, Dirk Bergner, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE es nicht einmal in die Ausschüsse geschafft hat. "Ich bin der Auffassung, dass das Anliegen des Gesetzentwurfes, Einschränkungen grundlegender demokratischer Rechte durch Gebührenerhebungen zu vermeiden, durchaus interessant ist und deswegen es auch verdient gehabt hätte, in den Ausschüssen mit einer Anhörung der Spitzenverbände diskutiert zu werden", betonte der FDP-Politiker.
Es gibt zwar einige Punkte, auf die nach Sicht der FDP näher eingegangen werden müsste wie zum Beispiel die vorgesehene Änderung des Verwaltungskostengesetzes. Dieses dürfte für eine Gebührenbefreiung bei Bürgerbegehren das falsche Gesetz sein. "Nur bei einer Aufgabenwahrnehmung der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wäre eine Änderung des Verwaltungskostengesetzes der richtige Ort", so der Parlamentarier. Bei der Entscheidung der Gemeinde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens handelt es sich aber nicht um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. "Eine solche Änderung im Verwaltungskostengesetz bräuchte es auch gar nicht, da die Genehmigung eines Bürgerbegehrens durch eine freie Sammlung grundsätzlich gebührenfrei ist", betonte Bergner. Die Gebührenpflicht bei einer freien Sammlung kann allein nur aus den Umständen und demnach wie sie im Einzelnen durchgeführt wird, entstehen, zum Beispiel wenn eine freie Sammlung mit einem Stand oder anderen Hilfsmitteln, die über den Gemeingebrauch der Straße hinausgehen und damit nach dem Straßengesetz eine Sondernutzung darstellen, stattfindet. Für die Festsetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren sind die Kommunen zuständig. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung würden Entscheidungs- und Handlungsspielräume der Kommunen beschränkt werden. Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll gewesen, die Kommunen zu diesem Thema anzuhören, so Bergner, der auch als ehrenamtlicher Bürgermeister tätig ist. "Ich bedaure es, dass es dazu nicht im Ausschuss gekommen ist, und da wir die Intention des Gesetzentwurfes für richtig halten, aber eben die Probleme bei der Umsetzung sehen, wird sich unsere Fraktion bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten", äußerte sich Bergner abschließend.