FDP bedauert Ablehnung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
"Die Landesregierung verweigert den Kommunen einen fairen partnerschaftlichen Umgang auf Augenhöhe", kommentiert der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dirk Bergner, die Ablehnung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. "Landkreise, Städte und Gemeinden werden bei der Übertragung von Landestraßen weiter über den Tisch gezogen, so wie das derzeit traurige Praxis ist."
Die FDP-Fraktion habe Kriterien erarbeitet, die "dem Land die Luft zum Atmen lassen und sie den Kommunen nicht nehmen". So wollten die Liberalen im Landtag insbesondere ein "Einvernehmen" zwischen Übernehmenden und Übergebendem der Straße sowie eine klare Definition des Straßenzustandes zum Zeitpunkt der Übergabe im Gesetz festschreiben "Leider hat sich die Regierungskoalition jeglicher fachlicher Diskussion im Ausschuss entzogen und den Gesetzentwurf gleich in zweiter Lesung niedergestimmt", bedauert Bergner. Warum, dass belegten Beispiele aus der Praxis wie die ehemalige Landesstraße bei Kloster Mildenfurth oder die bei Zschorta. In Trusetal stünde demnächst die Übertragung der L 2608 ("Waldhausstraße" zwischen Schmalkalden und Trusetal) an, die zurzeit aufgrund des schlechten Zustandes einseitig gesperrt sei.
Auf die betroffenen Kommunen komme eine Kostenlawine zu, befürchtet Bergner. Das bisherige Verfahren sei so "schlicht und einfach, wie auch unfair und unanständig", so sein Vorwurf. Der Appell an die gemeinsame Verantwortung für Land und Kommunen verhallte ungehört. In namentlicher Abstimmung verweigerten sich CDU, SPD und Grüne einer Ausschussüberweisung und stimmten gegen den Gesetzesentwurf der FDP. "Die Wahlkreisabgeordneten müssen sich damit künftig vor Ort in die Verantwortung für den Zustand solcher übergebener Landesstraßen und die entsprechenden Kosten für ihre Gemeinden nehmen lassen", so Bergner, der selbst ehrenamtlicher Bürgermeister ist, abschließend.