Thüringer Liberale fordern Gerechtigkeit für Ost und West
Die Thüringer FDP reagiert mit Unverständnis auf die Pläne einiger SPD-Abgeordneter, den erst 2007 beschlossenen Renteneinstieg mit 67 zurückzunehmen.
Der Bundestagsabgeordnete Florian Pronold forderte am Dienstag das Renteneintrittsalter auf 65 zu senken, als Grund dafür nannte er die aktuelle Wirtschaftskrise. "Zum jetzigen Zeitpunkt Maßnahmen zurück nehmen zu wollen, die erst im Jahr 2012 beginnen und dies mit der akuten Wirtschaftskrise zu begründen, entbehrt jeglicher Logik.", meint Uwe Barth, FDP-Spitzenkandidat für die Landtagswahl. Erst im Jahr 2030 betrage das tatsächliche Rentenalter 67, die Anhebung erfolge schrittweise, so Barth weiter, auf die jetzige schwierige Wirtschaftslage habe die Rente mit 67 keinerlei direkten Auswirkungen.
Die Erhöhung des Eintrittsalters wurde beschlossen, um das bestehende Rentensystem an den demografischen Wandel anzupassen. "Dazu ist das beschlossene Modell der Rente mit 67 auch nicht geeignet, dass es aber jetzt, kurz vor der Wahl, von denen in Frage gestellt wird, die es beschlossen haben, ist ein verzweifelter Versuch, im Wahlkampf Punkte zu machen", meint Barth. Anstelle starrer Regelungen setzen die Liberalen auf einen flexiblen Renteneintritt, den Wegfall starrer Regeln für spezielle Berufsgruppen und die Aufhebung der Zuverdienstgrenzen.
Barth sagte weiter: "Anstatt über das Rentenalter zu debattieren, muss endlich gleiches Recht für Rentner in Ost und West gelten."
In den neuen Bundesländern liegt der Rentenwert, der wesentlich die Höhe der Renten bestimmt, 12,1 Prozent unter dem Rentenwert West. Dafür gibt es in den neuen Ländern die sogenannte Lohnhochwertung, die dazu führt, dass jeder hier bezahlte Euro Rentenbeitrag zu höheren Rentenansprüchen führt, als ein Beitragseuro im Westen. "Das führt zu Ungerechtigkeitsgefühlen im Westen wie im Osten", so Barth abschließend.
Bereits im Juni 2008 reichte Barth gemeinsam mit der FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag auf Rentenangleichung ein. Nach diesem werden die Rechengrößen für die Rentenversicherung in den alten und den neuen Bundesländern zum Stichtag 01. Juli 2010 in einheitliche Werte überführt. Ab dann passen sich bundesweit alle Renten der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an.