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Wirtschaft

Die Krise an den internationalen Finanzmärkten ist in der Wirtschaft angekommen. Die Auftragseingänge sind rückläufig, Kurzarbeit nimmt zu, Wachstumsprognosen werden nach unten korrigiert. Die Kaufkraft ist schwach, weil die Koalition insbesondere durch die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland den Bürgern Geld für Konsum und Investitionen entzogen hat und weiter entzieht. Die gesamtstaatlichen Steuermehreinnahmen - also Mehrbelastungen der Bürger - in der Zeit der Koalition von 2006 bis 2008 betragen 352 Mrd. Euro. Für den durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt bedeutet dies in den drei Jahren einen Kaufkraftentzug von rund 4.800 Euro.

Um den konjunkturellen Abschwung aufzuhalten, fordert die FDP strukturelle Maßnahmen, die schnell in Kraft treten und dauerhafte Entlastungswirkung haben. Zentrales Ziel ist die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Erst wenn Bürger und Unternehmen davon überzeugt sind, dass sie nicht nur befristet entlastet werden, sondern mit dauerhaft steigendem verfügbarem Einkommen rechnen können, kehrt ihr Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung und damit ihre Bereitschaft zu Konsum und Investitionen zurück.

Bürger und Unternehmen müssen umgehend steuerlich entlastet werden. Als Sofortmaßnahmen können Teile des FDP-Steuerkonzepts vorgezogen werden, ohne das Gesamtkonzept zu konterkarieren. Um die Binnenkonjunktur zu stärken, sollte der Staat geplante Investitionen vorziehen. Er muss dafür sorgen, dass Investitionshemmnisse wo immer möglich beseitigt und private Investitionen erleichtert werden. Das ist wichtig, um bei gesteigertem Investitionsvolumen die Staatsquote möglichst niedrig zu halten, damit sich ein konjunktureller Aufschwung durch die Kraft des Privatsektors und die Freisetzung der Marktkräfte entfalten kann.

I.

Anders als die Koalition gibt die FDP das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht auf. Wir fordern eine wirksame Schuldenbremse im Grundgesetz und einen verbindlichen Schuldentilgungsplan, um die Belastung kommender Generationen nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Viele der jetzt notwendigen Maßnahmen erhöhen zunächst den Finanzbedarf des Staates und damit die Neuverschuldung. Bei Wiederanspringen der Konjunktur hat ein ausgeglichener Haushalt oberste Priorität. Jetzt rächt sich, dass die Koalition in den letzten Jahren mit guter Konjunktur die Verschuldung nicht abgebaut, sondern weiter erhöht hat.

II.

Steuerliche Maßnahmen

Maßnahmen zur Entlastung der Privathaushalte

1. Abflachung des Steuertarifs, um die Wirkungen der kalten Progression der letzten Jahre und den Mittelstandsbauch abzumildern;
2. Anhebung des steuerlichen Existenzminimums auf 8.000 Euro;
3. Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Energie von 19 % auf 7 % bzw. Absenkung der Ökosteuerbelastung zur Entlastung auch der privaten Haushalte, die nicht von Steuersenkungen bei der Einkommensteuer profitieren; das entlastet auch die energieintensiven Unternehmen.

Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 36.000.- Euro wird um rund 700 Euro pro Jahr entlastet.
Entlastungsvolumen insgesamt: 18 Mrd. Euro


Maßnahmen zur Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen

4. Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung;
5. Rücknahme der schlimmsten Auswirkungen der Unternehmensteuerreform wegen der den Abschwung beschleunigenden prozyklischen Wirkung und zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Korrektur der Zinsschranke, der Neuregelung der Verlustverrechnung auch beim Mantelkauf, der Besteuerung von Funktionsverlagerungen, der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer);
6. Verbesserte steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung;
7. Wiedereinführung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter;
8. Umstellung der Umsatzsteuer auf die Istversteuerung zur Verbesserung der Liquidität gerade kleinerer Unternehmen und Handwerksbetriebe;

Entlastungsvolumen: 16 Mrd. Euro


III.

Standortbedingungen verbessern

Der Staat ist in der Lage, private Investitionen in Milliardenhöhe ohne zusätzliche Neuverschuldung kurzfristig zu ermöglichen. Dazu muss er seine selbst geschaffenen Investitionsbremsen gezielt lösen und zusätzlich zur Kostenentlastung den Abbau teurer Bürokratie ehrgeiziger als bisher vorantreiben.

1. Die Bankenkrise ist nach wie vor nicht bewältigt, das Vertrauen der Banken untereinander fehlt immer noch. Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen einzuleiten, die den Geldkreislauf wieder beleben mit dem Ziel, die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern.

2. Bei den deutschen Flughäfen stehen 20 Mrd. Euro für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bereit. Um diese Summe zügig auftragswirksam werden zu lassen, wird das Flughafenkonzept unverzüglich verabschiedet und mit einer deutlichen Straffung der Planfeststellungsverfahren verbunden.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene die nationalen Interessen für einen modernen und umweltfreundlichen konventionellen Kraftwerkspark energisch und erfolgreich zu vertreten. Die in Brüssel betriebene Klima- und Energiepolitik muss zum Ziel haben, dass die deutsche Energiewirtschaft die Investitionen in Höhe von 40 Mrd. Euro in einen modernen und klimafreundlichen Kraftwerkspark in Deutschland investiert und nicht im Ausland. Konjunkturfeindliche politische Hinhaltemanöver auf Landesebene wie beim Kraftwerk Hamburg-Moorburg (Investitionsvolumen rund 2 Mrd. Euro) müssen unterbunden werden.

4. Der bürokratische und ineffiziente Gesundheitsfonds wird zugunsten kassenindividueller Lösungen aufgegeben. Der Weg in die Einheitsversicherung unter Ausschaltung des Wettbewerbs zwischen den Kassen wirkt Kosten treibend und ist falsch. Der von der Koalition diskutierte weitere Zuschuss an den Gesundheitsfonds aus Haushaltsmitteln zur Absenkung der Beiträge ist abzulehnen.

5. Die von den Energieversorgern ebenfalls beabsichtigte Modernisierung und Ertüchtigung der Stromnetze mit einem Investitionsvolumen von bis zu 40 Mrd. Euro wird gezielt durch verkürzte Planfeststellungsverfahren im Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht.

6. Um Infrastrukturinvestitionen zur Standortverbesserung aus dem laufenden Bedarfsplan (Neubauvolumen 57 Mrd. Euro), insbesondere für vernetzende Projekte der Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstrassen und Häfen (z.B. Hafenanbindung) vorziehen zu können, reichen die Vorschriften des 2006 verabschiedeten Planungsbeschleunigungsgesetzes nicht aus. Die Verfahren müssen weiter deutlich gestrafft werden. Auch für Investitionen der Privatwirtschaft und für kommunale Investitionsprogramme müssen die Planungsverfahren drastisch verkürzt werden.

7. Für alle öffentlichen Investitionen in Infrastruktur und Bildung werden private Unternehmen verstärkt bei Planung, Durchführung und Betrieb der Projekte einbezogen. Die PPP-Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur werden nach dem Vorbild des dreispurigen Ausbaus der Autobahn A1 zwischen Bremen und Hamburg zügig umgesetzt.

8. Länder und Kommunen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit unbürokratisch und zielgerichtet notwendige Investitionen in die Bildung vorzuziehen und entsprechende Prioritäten festzusetzen. Der Handlungsbedarf umfasst die frühkindliche Bildung und die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, den Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen und den Ausbau und die Sanierung von Schulen und Hochschulen.

9. Zu einer leistungsfähigen und den Standort stärkenden Infrastruktur gehört der ungehinderte Zugang zur Breitbandkommunikation. Viele Regionen in ländlichen Gebieten sind von dieser Entwicklung immer noch abgeschnitten. Der Staat muss wie in anderen Infrastrukturbereichen auch die für den flächendeckenden Breitbandausbau erforderlichen Daten erheben und für Investoren bereitstellen.

10. Die Ziele der Bundesregierung zum Bürokratieabbau müssen auf Bundesebene und auf der europäischen Ebene ehrgeiziger gefasst und korrigiert werden. Ein Drittel der Vorschriften und der Berichts- und Meldepflichten sind überflüssig und zu streichen. Das Entlastungspotenzial beträgt auf Bundesebene 9 Mrd. Euro und für den Abbau von EU-Bürokratie weitere 7 Mrd. Euro.

11. Um auch in unsicheren Zeiten Neueinstellungen zu erleichtern und zugleich positive konjunkturelle Entwicklungen rascher am Arbeitsmarkt ankommen zu lassen ist es notwendig, das Arbeitsrecht zu flexibilisieren und beschäftigungs- und mittelstandsfreundlicher auszugestalten.

12. Die Grenzen, ab der öffentliche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, werden verfünffacht und die Ausschreibungsfristen weiter verkürzt. Damit sollen Investitionen erleichtert werden und vor allem kleinere mittelständische heimische Unternehmen bessere Chancen erhalten, Aufträge zu gewinnen.

13. Die Zahlungsziele der öffentlichen Hand als größter Auftraggeber für die private Wirtschaft werden radikal verkürzt. Dadurch fließt ein zweistelliger Milliardenbetrag früher in die Wirtschaft. Das verbessert die ohnehin angespannte Liquiditätslage der mittelständischen Unternehmen.

Durch die Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen werden Investitionen mit einem Volumen von deutlich über 200 Mrd. Euro freigegeben, ohne die öffentlichen Haushalte wesentlich zu belasten. Hinzu kommen Entlastungen der Unternehmen um mehr als 26 Mrd. Euro in Verbindung mit strukturellen Maßnahmen.